Die Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind essenzielle Bestandteile, die die Grundlagen der Bürgerrechte und -freiheiten definieren. Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes verankert. Besonderes Interesse rufen die Grundrechte hervor: Artikel 5, Artikel 3, Artikel 8, Artikel 7, Artikel 2 und Artikel 4.. Auch die Grundrechte in Artikel 2 bis 19 genießen einen besonderen Schutz, auch wenn dieser nicht so groß ist wie bei Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes. Denn diese Artikel dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden. Sidefact. Warum wird unser Grundgesetz nicht Verfassung genannt?

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Artikel 19. Artikel 19 wird in 15 Vorschriften zitiert. (1) 1 Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2 Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.. Artikel 12. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen.